- Solidarität
- I. Genossenschaftswesen:Prinzip der Unternehmensführung in Genossenschaften, das unterschiedlich ausgelegt wird. Zum einen ist die Solidarität als Wesensmerkmal der Genossenschaft in dem Sinn zu sehen, dass eine Gemeinschaftsverpflichtung und -haftung besteht in der Weise, dass jeder Einzelne für das Gesamte verantwortlich ist und umgekehrt. Zum anderen wird die Solidarität als ein Instrument der individuellen wirtschaftlichen Besserstellung der Mitglieder in der Weise gesehen, dass das einzelne Genossenschaftsmitglied durch das Zusammenwirken mehr erreichen kann, als durch individuelles Wirtschaften. In diesem Sinn ist Solidarität als ein individualnützliches zweckrationales Handeln zu sehen und nicht im Sinn eines altruistischen Grundsatzes – Vgl. auch ⇡ Genossenschaftswesen.II. Privat- und Sozialversicherung:1. Allgemein: Prinzip, das gemäß seinem juristischen Ursprung eine Form der Gemeinschaftshaftung ausdrückt, nach der jeder Einzelne für das Gesamte verantwortlich ist und umgekehrt. Der Begriff der S. umschreibt damit das genuine ⇡ Versicherungsprinzip, dem zufolge sich (evtl. auch einander unbekannte) Menschen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, um ein für eine Einzelperson untragbares Risiko gemeinsam zu tragen bzw. eine schwierige Aufgabe gemeinsam zu bewältigen. In diesem Sinn ist S. als ein individualnützliches zweckrationales Handeln zu sehen und nicht im Sinn eines altruistischen Grundsatzes.- 2. Formen: In der heutigen Großgesellschaft sind traditionelle Formen von solidarischem Verhalten innerhalb von Kleingruppen wie etwa Familie, Nachbarschaft, Zunft o.Ä. weitgehend neuen Formen von institutionalisierter, vertraglich zugesicherter S., den Sozialversicherungssystemen (⇡ Sozialversicherung), gewichen. Dabei ist zu betonen, dass aus der ursprünglichen Bedeutung des Solidaritätsbegriffes keine bestimmten Ausgestaltungen dieser Institutionen (etwa bestimmte Formen der Umverteilung in der Sozialversicherung) abgeleitet werden können; Ausfluss des Solidaritätsprinzips ist lediglich die Sicherung des gemeinsamen Einstehen für durch die Natur verursachte und für die Einzelperson untragbare, ungewisse Schicksalsschläge.
Lexikon der Economics. 2013.